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Tabaksteuer Banderole für Feinschnitt

Freilichtmuseum Roscheider Hof Genuss- und Lebensmittel [RKF 382 2020]
Tabaksteuer Banderole für Feinschnitt (Volkskunde- und Freilichtmuseum Roscheider Hof CC0)
Herkunft/Rechte: Volkskunde- und Freilichtmuseum Roscheider Hof / Rainer Blazejewicz (CC0)
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Beschreibung

Bereits 1906 führten die Preußen im Deutschen Reich die bis heute übliche „Banderolensteuer“ ein, die auf jeder Packung, in Form eines Steuerzeichens (Banderole), erkennbar ist. Die Banderolen selbst, werden in der Bundesdruckerei gedruckt und nach Bezahlung der „Banderolensteuer“ an die Hersteller ausgeliefert. In unserem Magazin sind Teile, von deren Umverpackung mit Aufklebern, erhalten geblieben. Aus dem Jahr 1958 sind es –so der Aufkleber- „Steuerzeichen für Feinschnitt Preisgruppe A in Packungen zu 50 gr. 100 Bögen zu je 40 Stück = 4000 Stück (Banderolen) WERT 1050 DM“ Der Aufkleber wurde mit einem Stempel versiegelt: „Bayrisches Hauptzollamt 10. März 1958 München.

Material/Technik

Packpapier / 2 Farbendruck

Maße

Länge: 210 mm, Länge: 150 mm

Freilichtmuseum Roscheider Hof

Objekt aus: Freilichtmuseum Roscheider Hof

Das Freilichtmuseum Roscheider Hof ist ein Museum der Alltagskultur an Mosel, Saar und den umgebenden Mittelgebirgen. Den Kern des...

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